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TBP Betriebs GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (TBP Betriebs GmbH, nachfolgend „Hotel").
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Haftung des Hotels
(1) Das Hotel haftet für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten. Die Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit dem Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 sind:
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel bei leichter Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB, das heißt bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 Euro. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 25.000 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
(5) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(6) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Das Hotel haftet für Schäden aus der nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Weckaufträgen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(7) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet für Schäden aus der nicht ordnungsgemäßen Ausführung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 4 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 5 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent, anheben. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
(6) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Hotel behält sich vor, Mahnkosten in Höhe von 2,50 Euro je Mahnung zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(7) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Das Recht des Kunden zur Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 7 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist jederzeit möglich. Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax).
(2) Bei einem Rücktritt des Kunden kann das Hotel eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem vereinbarten Preis abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendung der Zimmer erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(3) Das Hotel kann folgende pauschale Entschädigung verlangen, sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden kein kostenfreier Stornierungstermin schriftlich vereinbart wurde:
| Zeitpunkt der Stornierung | Entschädigung |
| Bis 30 Tage vor Anreise | 40 % des Übernachtungspreises |
| Bis 14 Tage vor Anreise | 60 % des Übernachtungspreises |
| Bis 7 Tage vor Anreise | 80 % des Übernachtungspreises |
| Weniger als 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise | 90 % des Übernachtungspreises abzüglich ersparter Aufwendungen |
Bei Halbpensionsarrangements beträgt die Entschädigung 70 %, bei Vollpensionsarrangements 60 % des jeweiligen Preises.
(4) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
(5) Das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Leistungsstörungen des Hotels, bleibt unberührt.
§ 8 Rücktritt des Hotels
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens sieben Tagen nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
(4) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 9 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Hotel ist berechtigt, dem Kunden ein gleichwertiges Zimmer zuzuweisen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche Abweichung von der gebuchten Leistung darstellt.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers folgende Entgelte berechnen:
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Mitführen und Lagerung von Waffen und gefährlichen Gegenständen
(1) Das Mitführen, Lagern und Verwahren von Waffen jeglicher Art sowie waffenähnlichen Gegenständen im Hotel ist untersagt. Dies gilt insbesondere für:
(2) Ausgenommen vom Verbot nach Absatz 1 sind:
(3) Das Hotel ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, Waffen oder gefährliche Gegenstände für Gäste zu verwahren. Eine Verwahrung durch das Hotel erfolgt nicht.
(4) Gäste, die bei Anreise Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne von Absatz 1 mit sich führen, sind verpflichtet, dies dem Hotel unverzüglich bei Check-in anzuzeigen.
(5) Bei Verstoß gegen das Verbot nach Absatz 1 ist das Hotel berechtigt:
(6) Ein Schadensersatzanspruch des Gastes wegen der Kündigung nach Absatz 5 ist ausgeschlossen. Das Hotel behält sich vor, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Regelung geltend zu machen.
(7) Gäste, die bei Buchung oder spätestens bei Anreise angeben, Waffen mit sich zu führen, werden gebeten, diese anderweitig zu verwahren (z.B. bei der örtlichen Polizeidienststelle oder in einem geeigneten Schließfach außerhalb des Hotels). Das Hotel ist bei der Vermittlung entsprechender Verwahrungsmöglichkeiten gerne behilflich, übernimmt jedoch keine Haftung für die Vermittlung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dresden.
(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Dresden.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
oder , um bis zu 10 % Ermäßigung auf Ihren nächsten Aufenthalt zu erhalten.