Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtugen

Kempinski Hotel Frankfurt Gravenbruch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hotelaufnahmeverträge Kempinski Hotel Frankfurt Allsco Gravenbruch

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergungszwecken, sowie alle für den Kunden erbrachte weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladung oder sonstigen Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannte Veranstaltung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
  3. Bei Zustandekommen des Hotelaufnahmevertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.

II. Vertragsschluss, Partner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel (Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Frankfurt/Neu-Isenburg) hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  2. Erfolgt die Buchung über unsere Internetseite erfolgt nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und der Aufenthaltsdauer über den Button „Reservierung bestätigen“ eine verbindliche Buchungsanfrage. Ein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt erst Zustande, wenn dem Kunden binnen 24 Stunden eine Bestätigungs-E-Mail übermittelt wird. Diese Bestätigungs-E-Mail enthält sämtliche vertragsrelevanten Daten, wie gebuchte Zimmerkategorie, An- und Abreisedatum, Verpflegungsleistungen und Preisinformationen, etc.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wobei außer der Zimmerkategorie kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers besteht.

    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels nach Übermittlung einer Rechnung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen, Auslagen des Hotels an Dritte.
  2. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, Forderungen jederzeit fällig zu stellen und hierüber eine Rechnung zu erstellen, die sofort zur Zahlung fällig ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen im Sinne des § 247 BGB zu verlangen. Dem Hotel bleibt es nachgelassen, einen höheren Verzugsschaden darzulegen.
  3. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung und/oder eine Sicherheitsleistung in der Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  4. Der Kunde kann mit einer eigenen Forderung gegen eine Forderung des Hotels nicht aufrechnen, es sei denn diese Forderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird vom Hotel nicht bestritten.

IV. Rücktritt des Kunden (z.B. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieser nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Hiervon nicht berührt werden gesetzliche Rücktrittsrechte oder wenn dem Kunden ein Festhalten an dem Vertrag aus sonstigen Rechten nicht mehr zuzumuten ist.
  2. Soweit zwischen dem Hotel und dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde dieses Recht zu den vereinbarten Bedingungen ausüben. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde das Recht bis zum Bedingungseintritt nicht ausübt.

Der Kunde kann jederzeit vor Antritt des im Mietvertrages vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Hotel gegenüber zu erklären. Falls das Zimmer über einen Reisevermittler gebucht wurde, muss der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

Tritt der Kunde vor Mietbeginn zurück oder nimmt der Kunde das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, so verliert das Hotel den Anspruch auf den Mietpreis. Stattdessen kann das Hotel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von dem Hotel zu vertreten ist oder auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Die Höhe der Entschädigung ist pauschaliert und beträgt mindestens 90 % des Bruttozimmerpreises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Dem Kunden steht es

frei den Nachweis zu führen, dass die tatsächliche angemessene Entschädigung niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

Das Hotel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschale eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass dem Hotel wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist das Hotel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendung des Zimmers erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

Die Rechte des Kunden zum Rücktritt oder Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleiben unberührt.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Soweit dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt unter den Bedingungen des vereinbarten Rücktrittsrechtes vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Hotel die Möglichkeit hat, das Zimmer anderweitig zu vermieten und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird die vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung in Form einer ordnungsmäßen Rechnung auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist im Sinne des § 286 BGB nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zahlt der Kunde auf eine fällige Rechnung die verlangte Vorauszahlung nicht, ist das Hotel spätestens bei Mietbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
  • Bei höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Für Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, wie
    z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
    /Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • Eine unberechtigte Untervermietung im Sinne der I. Nr. 2 vorliegt;

4. Bei berechtigten Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zu übergeben. Sollte es zu einer verspäteten Räumung und Übergabe des Zimmers kommen, ist das Hotel berechtigt für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass durch die verspätete Räumung und Übergabe des Zimmers dem Hotel ein wesentlich niedrigerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist. Die fortgesetzte Nutzung des Hotelzimmers durch den Kunden begründet keine Fortsetzung des Mietvertrages oder den Abschluss eines neuen Mietvertrages.

VII. Nutzung WLAN/Internet

  1. Das Hotel stellt für den Kunden kostenfrei einen Internetzugang bereit. Will der Kunde eine höhere Bandbreite nutzen, als die, die das Hotel kostenlos zur Verfügung stellt, ist dies eine entgeltpflichte Zusatzleistung des Hotels. Das Hotel ist lediglich Zugangsvermittler, ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs besteht nicht. Die Nutzung des WLANs erfolgt nach Übergabe des hotelweiten Zugangscodes; bei minderjährigen Personen erfolgt die Freigabe erst nach Vorliegen einer schriftlichen Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich den Internetzugang unter Berücksichtigung des geltenden Rechtes zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig sind, insbesondere
  • keine    verfassungsfeindlichen,    rassistischen,    gewaltverherrlichenden    oder pornografischen Inhalte zu verbreiten oder abzurufen;
  • kein    urheberrechtlich    geschütztes    Material abzurufen,    zu    vervielfältigen,    zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen durch den Kunden ist das Hotel berechtigt, dem Kunden den Zugang zu dem kostenfrei zur Verfügung gestellten Internetzugang sofort zu sperren.

3. Der Kunde verpflichtet sich, das WLAN-Zugangspasswort geheim zu halten und nur an berechtigte  Dritte,  wie  z.B.  in  den  Mietvertrag  eingeschlossene  Personen

weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin darauf zu achten, dass Personen die mit in den Mietvertrag eingeschlossen sind ebenfalls den kostenlosen Internetzugang des Hotels nur unter der Maßgabe der Ziffer VII nutzen.

Der Kunde oder ein Dritter, der in den Mietvertrag miteingeschlossen ist, ist für die Datensicherheit seines EDV-Systems selbst verantwortlich. Etwaige Beschädigungen durch Schadsoftware sind vom Hotel nicht zu vertreten.

VIII. Anmeldung GEMA

Das Hotel weist den Kunden daraufhin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder Ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldeverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden und kann von diesem an die Band, den Discjockey etc. delegiert werden. Der Kunde stellt das Hotel ausdrücklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter www.gema.de zu informieren, hingewiesen.

IX. Corporate Identity

  1. Die Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH verwendet für die Corporate Identity des Hotels die Marke „Kempinski Hotel Gruppe“.
  2. Das Bildmaterial und das Logo des Hotels sind urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels gestattet.

X. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden ist die Haftung auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Hotels beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für hauptvertragliche Pflichten des Hotels. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit diese nicht in der Ziffer X. anderweitig geregelt sind, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500,00 € einbringen, ist der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zur Aufbewahrung mit dem Hotel zu treffen.
     
  3. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden diesem nur auf Anfrage und auf dessen Risiko und Kosten nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Fundstücke 3 Monate auf; danach werden sie dem Finder ausgehändigt. Fundstücke, die verderblich sind, werden sofort entsorgt.
  4. Soweit der Kunde einen Stellplatz auf dem Hotelparkplatz anmietet oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommt, entsteht hierdurch kein Verwahrvertrag.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt auch deren Nachsendung.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Soweit die an dem Hotelaufnahmevertrag beteiligten Parteien Kaufleute im Sinne der
    §§ 1 f. HGB sind, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als vereinbart.
  4. Für alle zugrundeliegenden Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten sodann die gesetzlichen Bestimmungen, die der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommen.